Hausordnung
- Diese Hausordnung ist für alle untergebrachten Gäste (im Folgenden „Gäste“ oder einzeln „Gast“) verbindlich, die die Unterbringungsdienstleistungen im Clarion Congress Hotel Bratislava nutzen, betrieben von der CPI Hotels Slovakia, s.r.o., ID: 48 094 790, mit Sitz in Šulekova 1172/20, 811 06 Bratislava (im Folgenden „Vermieter“), und ist ein integraler Bestandteil des Beherbergungsvertrags oder eines ähnlichen Vertrags (im Folgenden „Vertrag“), der zwischen dem Gast und dem Vermieter abgeschlossen wurde. Als Gäste gelten auch Personen, die zusammen mit dem Gast untergebracht sind, der den Vertrag mit dem Vermieter abgeschlossen hat.
- Nach den geltenden Datenschutzbestimmungen ist der Vermieter als Verantwortlicher für personenbezogene Daten berechtigt, die personenbezogenen Daten der Gäste im Umfang der im Registrierungsformular angegebenen Daten zu verarbeiten. Zu diesem Zweck ist der Gast verpflichtet, auf Verlangen des Vermieters einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Ein Gast, der sich weigert, ein Identitätsdokument vorzulegen, kann nicht untergebracht werden, ohne dass seine Pflichten gegenüber dem Vermieter beeinträchtigt werden.
- Gemäß § 103 Buchst. b des Gesetzes Nr. 326/1999 Slg. über den Aufenthalt von Ausländern im Gebiet der Tschechischen Republik und über die Änderung bestimmter Gesetze in der jeweils geltenden Fassung ist ein Gast – Ausländer verpflichtet, auf Verlangen des Vermieters einen Reisepass, eine Aufenthaltsgenehmigung, eine Bestätigung über den vorübergehenden Aufenthalt, eine Aufenthaltskarte eines Familienangehörigen eines EU-Bürgers, eine Daueraufenthaltsgenehmigung oder eine Daueraufenthaltsgenehmigung eines EU-Bürgers vorzulegen und das Anmeldeformular gemäß § 97 des Gesetzes persönlich auszufüllen und zu unterschreiben. Ein Gast – Ausländer, der sich weigert, ein Identitätsdokument oder die oben genannten Unterlagen vorzulegen und das Anmeldeformular auszufüllen, kann nicht untergebracht werden. Die Pflicht zur persönlichen Ausfüllung und Unterschrift des Anmeldeformulars gilt nicht für ausländische Gäste unter 15 Jahren.
- Die vom Gast bei Abschluss des Beherbergungsvertrags oder eines ähnlichen Vertrags bereitgestellten personenbezogenen Daten unterliegen dem Schutz gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Diese personenbezogenen Daten werden vom Vermieter archiviert und im Rahmen der vom Gast bereitgestellten Daten verarbeitet und für die Erfüllung des Beherbergungsvertrags, die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des Vermieters und gegebenenfalls auch zum Schutz der Rechte und berechtigten Interessen des Vermieters verwendet. Personenbezogene Daten können Dritten nur in dem Umfang zugänglich gemacht werden, der zur Erfüllung des Zwecks der Datenverarbeitung erforderlich ist. Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Gäste und zu ihren Rechten sind auf der Website https://www.cpihotels.com/gdpr verfügbar. Gäste können diese Informationen auch in schriftlicher Form an der Hotelrezeption erhalten.
- Nach der Anmeldung erhält der Gast eine Unterkunftskarte mit der Zimmernummer, dem Beginn und dem Ende des Aufenthalts sowie den Zimmerschlüssel. Ab diesem Moment hat nur der Gast (die Gäste) Zugang zum Zimmer. Der Zugang des Hotelpersonals zum gemieteten Zimmer ist auf das notwendige Maß zur Erfüllung der im Vertrag vereinbarten Unterkunftsbedingungen beschränkt.
- Weder der Gast noch der Vermieter sind berechtigt, Dritten die Nutzung des Zimmers zu gestatten. Um maximale Privatsphäre des Gastes zu gewährleisten, kann auch eine Einschränkung des Zugangs des Personals zum Zimmer vereinbart werden.
- Die Unterbringung des Gastes ist am Anreisetag frühestens ab 15:00 Uhr möglich.
- Der Gast muss das Zimmer spätestens bis 11:00 Uhr am letzten Tag der Unterkunft räumen. Wenn der Gast dies nicht innerhalb der festgelegten Frist tut, ist der Vermieter berechtigt, den Aufenthalt auch für den folgenden Tag in Rechnung zu stellen.
- Wenn der Gast eine Verlängerung des Aufenthalts beantragt, ist der Vermieter berechtigt – sofern möglich – ein anderes Zimmer als das ursprünglich belegte Zimmer anzubieten.
- Hunde, Katzen und andere Tiere dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters im Hotel untergebracht werden. Für die Unterbringung von Tieren im Hotelzimmer wird eine zusätzliche Gebühr gemäß der Preisliste des Vermieters erhoben.
- Im Krankheits- oder Verletzungsfall sorgt der Vermieter für die unverzügliche Bereitstellung medizinischer Versorgung oder den Transport des Gastes ins Krankenhaus. Die Kosten hierfür trägt der Gast.
- Es ist verboten, Möbel ohne vorherige Zustimmung des Vermieters zu bewegen, Reparaturen durchzuführen oder Änderungen an elektrischen Anlagen oder anderen Installationen im Zimmer oder den Gemeinschaftsbereichen vorzunehmen.
- Im Hotel, insbesondere im Zimmer, dürfen Gäste keine eigenen elektrischen Geräte verwenden, mit Ausnahme von Geräten, die der persönlichen Hygiene dienen.
- Alle Einrichtungen und Möbel im Zimmer dürfen ausschließlich vom Gast genutzt werden.
- Der Gast ist verpflichtet, beim Verlassen des Zimmers die Fenster zu schließen, die Wasserhähne zuzudrehen und das Zimmer abzuschließen. Der Zimmerschlüssel muss beim Verlassen des Hotels an der Rezeption abgegeben werden. Der Schlüssel wird nur nach Vorlage der Unterkunftskarte erneut ausgehändigt.
- Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, Kinder unter 10 Jahren sowie Hunde, Katzen und andere Tiere unbeaufsichtigt in Hotelzimmern oder öffentlichen und gemeinschaftlichen Bereichen zu lassen.
- Für Schäden am Eigentum des Vermieters haftet der Gast im vollen Umfang gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
- Der Vermieter erbringt Dienstleistungen für die Gäste im Umfang und unter den Bedingungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, und des Vertrags.
- Der Vermieter haftet für Schäden am Eigentum der Gäste gemäß § 2946 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils geltenden Fassung. Gäste sind verpflichtet, alle Wertsachen im Hotelsafe an der Rezeption oder im Safe im Zimmer aufzubewahren, die für die Aufbewahrung von Wertsachen vorgesehen sind. Wertsachen sind insbesondere Schmuck, Geld, Wertpapiere, Uhren, Smartphones, Mobiltelefone und andere Kommunikationsgeräte, Computer sowie audiovisuelle und andere technische Geräte.
- Bei der Ankunft ist der Gast verpflichtet, zur Zahlungsgarantie eine Kreditkarte vorzulegen oder die Zahlung für die Unterkunft im Voraus in bar zu leisten.
- In als Nichtraucherbereiche gekennzeichneten Bereichen ist das Rauchen in den Zimmern und auf den Fluren verboten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot wird als wesentlicher Vertragsbruch betrachtet.
- Der Gast ist verpflichtet, sich an die Regeln des höflichen Verhaltens zu halten, andere Gäste nicht zu belästigen, die Nachtruhe (von 22:00 bis 6:00 Uhr) einzuhalten, keine alkoholischen Getränke oder Betäubungsmittel in den Gemeinschaftsbereichen des Hotels zu konsumieren und das Hotelinventar und die Ausstattung nicht zu beschädigen. Ein Verstoß gegen eine dieser Pflichten wird als wesentlicher Vertragsbruch betrachtet.
- Der Gast ist verpflichtet, die Bestimmungen dieser Hausordnung einzuhalten. Im Falle eines wesentlichen Verstoßes gegen diese Pflichten hat der Vermieter das Recht, den Vertrag ohne Kündigungsfrist zu kündigen. Die Kündigung wird mit der Benachrichtigung des Gastes wirksam. In einem solchen Fall ist der Gast verpflichtet, den gesamten vereinbarten Aufenthaltspreis zu zahlen und das Hotel unverzüglich zu verlassen. Wenn der Gast das Hotel nicht verlässt, ist der Vermieter berechtigt, die Polizei oder eine andere öffentliche Behörde zu kontaktieren.